CAY

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen der CAY SOLUTIONS GmbH (nachfolgend „CAY“) und ihren Kunden für die vereinbarten Lieferungen und Leistungen.
  2. Vertragsgegenstand ist die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der angebotenen Software als online oder offline Lösung (z.B. Internet-Portale), Anpassungen von Softwarelösungen, Lieferungen von Printprodukten und weiteren individuellen Lieferungen oder Leistungen nach Beauftragung durch den Kunden. Im Falle von für Kunden bereitgestellten CAY eigenen Lösungen über einen Internetzugang gilt die Einräumung der in § 7 beschriebenen Nutzungsrechte.
  3. Das Angebot richtet sich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  4. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende AGB des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Diese AGB gelten auch dann, wenn CAY in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt.

§2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote und Angaben in unseren Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen und Internet-Seiten sind stets freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns jederzeitige Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Kunden sind bindend und bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen (E-Mail oder Fax) Bestätigung. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch CAY zustande, die schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail (als Auftragsbestätigung) versandt wird und in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird.
  3. Mit Abgabe einer Bestellung sichert der Kunde zu, dass er volljährig ist und ggf. zum Vertragsschluss im Namen des Unternehmens berechtigt ist.

§3 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche vor. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Erfolgen Zugriffe dritter Personen, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum von CAY auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Käufer hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.

§4 Zahlungsmodalitäten und Verzug

  1. Für alle Bestellungen sind Zahlungen grundsätzlich im Voraus zu leisten, sofern nicht ausdrücklich und explizit andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Automatisiert ablaufende Zahlungen werden zum Bestellzeitpunkt zur Ausführung in Auftrag gegeben. Erfolgt nach Vereinbarung eine Bestellung auf Rechnung, so ist diese bei Versand ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Konditionen wurden vereinbart. CAY ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist CAY berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden CAY andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist CAY berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistung zu verlangen.
  2. Wird der Rechnungsbetrag von einem Zahlungsdienstleister der CAY eingezogen, so gelten auch hier die Datenschutzbestimmungen von CAY.
  3. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In dem Fall hat er CAY Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, ist der Kunde kein Verbraucher beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch CAY nicht aus.
  4. CAY ist berechtigt, Gebühren für den Vertragsgegenstand (bei jährlichen oder länger laufenden Leistungen) zum Ausgleich von nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen, insbesondere bei Steigerungen von Personalkosten oder Kosten Dritter, von denen CAY zur Erbringung seiner Leistungen erforderliche Vorleistungen bezieht, angemessen zu erhöhen. Eine solche Gebührenerhöhung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail vorab bekannt gegeben. Der Kunde ist für den Fall einer Gebührenanpassung berechtigt, den Vertrag zum Ende des laufenden Vertragsmonats zu kündigen. Macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Gebühren berechnet.

§5 Gewährleistung

  1. CAY leistet während der Vertragslaufzeit dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellte Software entsprechend ihrer ausgewiesenen Funktionen vom Kunden genutzt werden kann.
  2. Mängelansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich gemindert ist. CAY kann insbesondere nicht in Anspruch genommen werden, wenn es zu vorübergehenden Nutzungsausfällen auf Grund von durchzuführenden Wartungsarbeiten oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse kommt.
  3. Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.

§6 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CAY, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CAY nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CAY, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§7 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Der Kunde erhält insoweit die Möglichkeit seine Daten mit den Softwarelösungen von CAY zu speichern, zu verarbeiten und die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden sowie die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
  2. Für den Fall der Nutzung der Vertragssoftware durch Download von Programmdateien („Apps“) auf mobilen Endgeräten, umfasst die zulässige Nutzung die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden.
  3. Der Kunde ist zur Verfügungstellung der CAY Softwarelösungen an unberechtigte Dritte nicht berechtigt. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die lizenzierte Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Kunde räumt CAY zum Zwecke der Vertragsdurchführung an den von ihm in den Datenbank der CAY Softwarelösungen gespeicherten Daten ein einfaches, zeitlich bis zur endgültigen Löschung des Kunden-Accounts beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dieses zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. CAY ist insbesondere zur Durchführung von Datensicherungen und zum Vorhalten eines Ausfallsystems berechtigt. CAY ist zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  5. Darüber hinaus stehen alle Rechte an während der Vertragslaufzeit entstehenden Datenbanken oder Datenbankwerken auf den Servern von CAY bzw. eines Nachunternehmers dem Kunden zu. Dieser bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerken. Ausgenommen hiervon sind Daten des Kunden, die CAY zu statistischen Zwecken in anonymisierter Form verarbeitet.

§8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis läuft über die vom Kunden gebuchte Laufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um die gleiche Dauer, wenn es nicht fristgemäß vom Kunden oder von CAY gekündigt wird.
  2. Das Vertragsverhältnis kann von CAY oder dem Kunden ohne Angabe von Gründen jederzeit vor Ablauf eines Abrechnungsintervalls gekündigt werden. Die Kündigung hat jeweils in Schrift- oder in Textform zu erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. CAY ist insbesondere berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung von zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Anspruch des Kunden auf Erstattung der von ihm im Voraus bezahlten Vergütung, ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den CAY zu vertreten hat.
  4. Sofern der Vertrag durch den Kunden oder CAY gekündigt wird, werden die Daten des Kontos zwei Monate nach Ende der Vertragslaufzeit unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. CAY wird den Kunden vor der endgültigen Löschung ein letztes Mal auffordern die Daten auf eigenen Systemen zu sichern. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

§9 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, CAY gegenüber stets aktuelle Kontaktpersonen und ihre Erreichbarkeit (zB. eine aktuelle E-Mail-Adresse) bekanntzugeben. Die E-Mail Adresse und Kontaktdaten von CAY können dem Impressum entnommen werden. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation mit CAY per E-Mail erfolgen kann. Dies umfasst auch vertragswesentliche Mitteilungen sowie Informationen über Neuerungen, Änderungen der AGB und Statusmitteilungen.
  2. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen, die die Nutzung der Vertragssoftware durch Unbefugte verhindert. Er ist insbesondere verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort bei Verdacht auf unbefugte Kenntnis durch Dritte unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen einhalten.
  3. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf seinen eigenen IT-Systemen verantwortlich. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde mittels der CAY Lösungen personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Im Falle eines Verstoßes und der Inanspruchnahme von CAY durch einen Dritten stellt der Kunde CAY von etwaigen Ansprüchen frei.
  4. CAY hat keinen Einfluss auf die Systemumgebung des eingesetzten Rechners oder Tablets des Kunden. Es wird dem Kunden empfohlen, stets für funktionsfähige und aktuelle Systemumgebung zu sorgen. Für die Aktualität des jeweils durch den Kunden eingesetzten Systems zur Nutzung der CAY Lösungen (Hardware, Software – insbesondere Betriebssystem, Virenscanner etc.) ist der Kunde eigenverantwortlich zuständig.
  5. CAY nimmt von den mittels der durch CAY für Kunden zur Verfügung gestellten online-Portale bei den verarbeiteten Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Vertragssoftware nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken genutzt wird. Insbesondere verpflichtet er sich, die geltenden nationalen und internationalen Urheber-, Lizenz- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Kunde hat sich bei der Nutzung der CAY online-Lösungen jedes Missbrauchs (z. B. durch Verbreitung von Spam, Malware, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware) zu enthalten. Der Kunde stellt die CAY vor der Inanspruchnahme Dritter wegen Verletzung vorstehender Bestimmungen frei. Darüber hinaus hat CAY das Recht, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung, dem Kunden den Zugang zur Vertragssoftware zu sperren.

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden

  1. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

§11 Datenschutz

  1. CAY verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zu beachten. Daten des Kunden werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages erhoben und verarbeitet und nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden unberechtigt an Dritte weitergegeben. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der CAY.

§12 Änderungen der AGB

  1. CAY ist berechtigt, die AGB zu ändern, sofern dies zur Anpassung an bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Entwicklungen erforderlich geworden ist, deren nicht Berücksichtigung eine erhebliche Störung in der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zur Folge hätte. Wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere solche über die Laufzeit, Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und Regelungen zur Kündigung, bleiben von diesem Änderungsvorbehalt unberührt.
  2. Soweit erforderlich, können Änderungen dieser AGB darüber hinaus erfolgen, um Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken zu beheben. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine geänderte Rechtsprechung oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führen.
  3. CAY ist ferner zur Änderung dieser AGB berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder CAY den Funktionsumfang der angebotenen Lieferungen / Leistungen anpasst oder erweitert (z. B. die Einführung neuer Anwendungen oder Funktionen) und dadurch eine Anpassung der AGB erforderlich wird. Dies gilt nur, sofern sich hieraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergibt.
  4. Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden, unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs, mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich oder per E-Mail, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge und die jeweiligen Änderungen in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
  5. Sofern der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, gelten die geplanten Änderungen der AGB als abgelehnt und das Vertragsverhältnis wird ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Im Falle, dass der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, ist CAY zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 30 Tage.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von CAY.
  2. Nebenabreden bedürfen der Textform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt. Ansonsten ist die unwirksame Bestimmung durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
  4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Braunschweig. Das Recht, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt.

Aktueller Stand: Juli 2018